Modellprojekt zur legalen Abgabe von Cannabis

Die Bundesregierung verfolgt bereits seit Jahren das Ziel, den Umgang mit Cannabis zu entkriminalisieren. In vielen deutschen Städten und Gemeinden wurden vor diesem Hintergrund bereits Anträge gestellt, um die rechtlichen Rahmenbedingungen zur kontrollierten Abgabe von Cannabis zu schaffen, um somit den Druck auf die Bundesregierung zu erhöhen dem gesellschaftlichen Wandel und dem damit verbundenen Bürgerwillen zu entsprechen.
Aus diesem Grund stellt die Fraktion von WIR BÜRGER Völklingen folgenden Antrag zur nächsten Ratssitzung:
Beschlussvorlage:

  1. Die Stadt Völklingen setzt sich für die Legalisierung von Cannabis ein. Hierzu werden Bundesregierung und Bundestag aufgefordert, die rechtlichen Rahmenbedingungen zur kontrollierten Abgabe von Cannabis zu schaffen.
  2. Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit geeigneten Akteuren (z.B. Akteure der Suchtprävention, der Universitätsklink Homburg, der Polizei, Vertreter des Kinder- und Jugendschutzes o. a. mit dieser Thematik vertrauten Stellen) ein Modellprojekt zur verantwortungsvollen Abgabe von Cannabis nach §3 Absatz 2 BtMG zu konzipieren und dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zur Abstimmung vorzulegen.
  3. Die Oberbürgermeisterin wird darüber hinaus beauftragt, insbesondere auf Ebene der kommunalen Spitzenverbände die zukünftige Entwicklung und Bestrebungen zur Entkriminalisierung des Cannabiskonsums zu unterstützen.

Begründung:

  1. “Die Prohibition von Cannabis ist historisch betrachtet willkürlich erfolgt und bis heute weder intelligent noch zielführend”, so niemand geringerer als der Chef des Bunds Deutscher Kriminalbeamten André Schulz. “Es gab in der Menschheitsgeschichte noch nie eine Gesellschaft ohne Drogenkonsum, das muss man akzeptieren.” Der BDK setze sich daher für eine “komplette Entkriminalisierung von Cannabis-Konsumenten ein”. Durch das derzeitige Rechtssystem werden Menschen stigmatisiert und kriminelle Karrieren erst 2/3 befördert. Es gibt bessere Möglichkeiten
    in der Drogenpolitik, als vor allem auf Repression zu setzen. Dazu gehört, zu lernen, mit einem verantwortungsvollen Drogenkonsum umzugehen, Konsumenten und Suchtkranken unter Fürsorgeaspekten zu helfen und einen tatsächlich wirksamen Kinder- und Jugendschutz möglich zu machen.
  2. Unter dem Aspekt des Jugendschutzes und der Suchtprävention stellt die Deutsche Gesellschaft für Suchtforschung und Suchttherapie fest „Die Ungleichbehandlung der illegalen Droge Cannabis und der legalen Substanzen Alkohol und Tabak lässt sich aufgrund der Befundlage zu negativen Konsequenzen dieser Substanzen nicht rechtfertigen. […] Im Hinblick auf die Morbidität und Mortalität auf Bevölkerungsebene müssen die Substanzen Tabak und Alkohol derzeit als gefährdender eingestuft werden. […] Eine Kriminalisierung von Konsumenten lehnt die DG-Sucht ab und fordert hier Änderungen an der bisherigen Regelung.“
  3. „Die Erkenntnis, dass der Konsum, die Nachfrage und Beschaffungsmöglichkeit von Cannabis durch eine Strafverfolgung nicht nachhaltig beeinflusst werden, ist sowohl politisch, gesellschaftlich als auch wissenschaftlich unumstritten.“ stellt auch der Fachverband Drogen und Suchthilfe e.V. fest und kommt weiterhin zu dem Schluss, „dass der Umgang mit „geringen Mengen“ von Cannabis zwingend bundeseinheitlich geregelt und straffrei bleiben muss.“
  4. Insbesondere aus Gesichtspunkten des Jugendschutzes erwartet auch der Paritätische Gesamtverband eine Neuorientierung der deutschen Cannabispolitik. So ist es keine Überraschung, wenn die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen fordert, dass „Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ermöglicht die begrenzte, kontrollierte und wissenschaftlich begleitete Durchführung von Modell-Projekten, die Alternativen zur derzeitigen Verbotspraxis erforschen und Möglichkeiten der kontrollierten Abgabe erproben.”
  5. Die Liste der Fürsprecher einer nicht-repressiven Drogenpolitik lässt sich beliebig erweitern. Insbesondere ist dabei ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass es in erster Linie nicht Kiffer und hoffnungslose Sozialromantiker sind, die sich mit Nachdruck gegen die Prohibition einsetzen, sondern „vor allem Ärzte, Psychologen, Sozialwissenschaftler, Richter – Fachleute, die sehr gut wissen, wie gefährlich die Folgen des Drogenkonsums sind“.
  6. Mit der Legalisierung kann der Staat die Einfuhr, die Qualität, den Verkauf und die Abgabe von Cannabis besser kontrollieren und durch die Entkriminalisierung von Cannabis werden Polizei und Gerichte entlastet. Oder mit anderen Worten: Drogenprohibition: GESCHEITERT, SCHÄDLICH und TEUER“. Während Gewalttaten verhältnismäßig häufig unter dem Einfluss von Alkohol passierten, ist dies bei Cannabis nicht der Fall. Zur bis heute postulierten These Cannabis sei eine Einstiegsdroge befand das Bundesverfassungsgericht bereits 1994 nach Einsicht der wissenschaftlichen Literatur, sie werde “überwiegend abgelehnt”.

§ 3 Abs. 2 BtMG
(2) Eine Erlaubnis für die in Anlage I bezeichneten Betäubungsmittel kann das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte nur ausnahmsweise zu wissenschaftlichen oder anderen im öffentlichen Interesse liegenden Zwecken erteilen. Angesichts der vorangestellten vielfältigen Positionierungen ist, insbesondere unter Betrachtung der Suchtprävention und des Jugendschutzes ein öffentliches Interesse offenkundig.
Wir bitten daher um entsprechende Beschlussfassung.

Mit freundlichen Grüßen
WIR BÜRGER Völklingen
Stephan Tautz Tarik Tautz Stefan Peter
Fraktionsvorsitzender Stadtrat Stadtrat

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