Feuerwehrrente bald auch in Völklingen?

Die Freiwillige Feuerwehr der Mittelstadt Völklingen ist ein unverzichtbarer Bestandteil der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr.

Die ca. 300 aktiven, ehrenamtlichen Feuerwehrdienstleistenden erfüllen eine gesetz­l­i­che Pflichtaufgabe der Gemeinde. Für diese Tätigkeit opfern die Mitgliederinnen und Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr einen Großteil ihrer Frei- und Familienzeit und setzen sich dabei nicht unerheblichen Gesundheitsrisiken und Gefahrensituationen aus.  

Aufgrund der demographischen Entwicklung sowie grundlegenden Änderungen im Arbeits- und Freizeitverhalten der Bürgerinnen und Bürger, ist es zunehmend schwierig, ausreichend geeignetes Personal für den ehrenamtlichen Dienst in der Feuerwehr zu gewinnen. Darüber hinaus ist die langfristige Bindung dieses Personals – idealerweise bis zur Erreichung der für der aktiven Einsatzdienst maßgeblichen Altersgrenze – wesentlich komplexer geworden. Soll­te es künftig nicht mehr gelingen, ausreichend ehrenamtliche Kräfte zu gewinnen und lang­fri­stig zu halten, muss zu­sätz­lich hauptamtliches Personal für die Erfüllung der Feuer­wehr-Pflicht­aufgaben eingesetzt werden. Dies würde zu einer erheblichen finanziellen Mehr­be­la­stung der Stadt Völklingen füh­ren, die aufgrund der derzeitigen defizitären Haushaltslage nicht zu verkraften wäre.

Um das bewährte, im Vergleich zum hauptamtlichen Personal kostengünstigere „Modell Frei­willi­ge Feuerwehr“ für die Zukunft zu erhalten, bedarf es neben einer modernen Ausstattung und guter Aus-/ und Fortbildungsbedingungen auch weiterer neuartiger Motivationsanreize.

Als Anreiz für ein langfristiges, ehrenamtliches Engagement in der Feuerwehr soll hierbei ei­ne betriebliche Altersversorgung in Form einer „Feuerwehrrente“ dienen. Der Förderungs­ge­­danke des Ehrenamts steht dabei im Mittelpunkt. Eine Vergütung der geleisteten Arbeits­stunden gem. der bestehenden durch direkte Auszahlung von Finanzmitteln an die einzelnen Einsatzkräfte erscheint dabei nicht Ziel führend.

Die Auszahlung von Personaleinsatzkosten bei kostenpflichtigen Einsätzen gem. dem Tarif zu § 2 Abs. 2 der Satzung über die Gebührenerhebung für die Inanspruchnahme der Frei­will­li­gen Feuerwehr der Mittelstadt Völklingen bleibt hiervon unberührt.

Es sollte vielmehr ein Konzept einer betrieblichen Altersversorgung Anreize für ein lang­fri­sti­ges, ehrenamtliches Engagement in der Feuerwehr geschaffen werden.

Nach unserem Kenntnisstand haben bereits die Bundesländer Thüringen, Sachsen und Sach­sen-Anhalt ein sogenanntes Konzept „Feuerwehrrente“, das in seinen Einzelheiten alle Fakten enthält, was nur zum Beispiel das Versicherungsprodukt, Vertragsverhältnis, an­spruchs­berechtigter Personenkreis, Beitragszahlungen sowie Finanzbedarf usw. zum In­halt hat.

Es ist uns durchaus bewusst, dass dies ein intensives, aber erfolgreiches Endprodukt dar­stellen wird, wenn alle Gremien der Stadt Völklingen mit dieser Angelegenheit betraut werden und den Vorschlag von uns tatkräftig unterstützen werden.

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