Schwerpunkte
1.) Umsetzung des neu geschaffenen § 16i SGB II durch die Stadt Völklingen mit Zusammenarbeit mit dem Jobcenter
2.) Umsetzung der Pflichtaufgabe Obdachlosigkeit
3.) Sozialer geförderter Wohnungsbau
4.) Integration sämtlicher ausländischer Mitbürger
1.) Umsetzung des neu geschaffenen § 16i SGB II durch die Stadt Völklingen mit Zusammenarbeit mit dem Jobcenter
Vor dem Hintergrund stetig steigender Finanzierungslasten durch die Sozialhilfe/ Hartz 4 sollten Kommunen dazu übergehen, neben den Arbeitsämtern und Jobcentern selbst eigene arbeitsmarktpolitische Programme für arbeitsfähige Sozialhilfeempfänger durchzuführen. In Folge der Zusammenlegung von Sozial- und Arbeitslosenhilfe zur Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) haben diese gewachsenen Strukturen eine grundsätzliche Neuausrichtung erfahren und sich die Handlungsspielräume der Kommunen deutlich reduziert:
In den gemeinsamen Einrichtungen dominiert die Bundesagentur für Arbeit (BA), die auch aufgrund ihres Zielindikatorensystems die möglichst rasche Integration von tendenziell ohnehin dem Arbeitsmarkt näher stehenden Zielgruppen in den Vordergrund stellt.
Die Bedeutung von öffentlich geförderter Beschäftigung ist massiv zurückgegangen. Aufgrund der immer stärker zentralistisch ausgerichteten Geschäftspolitik der BA kam es darüber hinaus vielfach zu einem Verlust an lokalem Steuerungs- und Erfahrungswissen. Weitere Bedeutung kommt den Kommunen schließlich auch im Rahmen der Jugendberufshilfe sowie bei der Integration von Flüchtlingen in Arbeit zu.
In Völklingen und der Gemeinde Großrosseln beziehen derzeit 4539 Menschen ALG II. 921 Menschen sind unter 25 Jahre alt und 971 Menschen haben einen Migrationshintergrund. Anhand dieser Zahlen (fast 10% der Bürger der Gemeinde Völklingen/ Großrosseln) ist zu erkennen, dass die Kommunen zum Handeln gezwungen sind. Es muss auch im öffentlichen Interesse der Stadt Völklingen liegen, Arbeitsplätze zu schaffen. Eine Möglichkeit wäre es z.B., die Schaffung eines Amtes für kommunale Arbeitsmarktpolitik (zusammen mit anderen Gemeinden/Städte). Die Aufgabe eines solchen Amtes wären z.B.:
• Zielsetzungen, Schwerpunkte und Strategieplanungen der kommunalen Arbeitsmarktpolitik
• Entwicklung und Koordination kommunaler Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen, insbesondere für Arbeitslosengeld II-Empfänger
• Richtlinien und Bewilligungsgrundsätze für Zuwendungsgewährungen aus Arbeitsmarktmitteln
• Koordinierung, Steuerung und Überwachung der Umsetzung von Programmen der Europäischen Union, des Bundes, der Agenturen für Arbeit und des Landes
• Kooperationspartner und Träger des Jobcenters Saarbrücken
• Beratung der Träger von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen
• Umsetzung und Steuerung der Ausbildungsgarantie
Diese Aufgaben sollte nach unserer Meinung nach die kommunale Beschäftigungsgesellschaft in Völklingen übernehmen. Man hätte natürlich einen viel besseren Bezug bzw. Kontakt zu den Menschen. Man könnte versuchen hier Mitarbeiter zu gewinnen oder zu qualifizieren, um sie dann später bei der Stadtverwaltung, Stadtwerken oder sonstigen kommunalen Einrichtungen zu beschäftigen. Eines dieser Mittel könnte hier das Gesetz zur Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt sein (§ 16i SGB II). Im Saarland wurde durch viele Gemeinden der §16i SGB II umgesetzt und Einstellungen bzw. Arbeitsverträge veranlasst. Durch unsere Recherchen hat die Gemeinde Großrosseln mindestens 5 Arbeitsverträge nach §16i SGB II angeschlossen. Gleichzeitig wurde uns bekannt, dass das AZB (Ausbildungszentrum Burbach) mit dem Jobcenter § 16i Maßnahmen abgeschlossen hat. Eigentlich sollte das Ziel sein Arbeitslose zu fördern und nicht Beschäftigungsgesellschaften zu fördern. Für uns der falsche Weg. Eine Vermittlung in Arbeit sehen wir nach der Förderungszeit als ausgeschlossen, da die Langzeitarbeitslose wieder in SGB II Leistungen fallen. Eine Umsetzung des § 16i SGB II kann nur erfolgen, wenn die Stadtverwaltung endlich mit dem Jobcenter enger zusammenarbeitet.
Finanzierung: Die Kosten könnten gering gehalten werden, wenn mehrere Kommunen/kommunale Zusammenarbeit sich zusammenschließen (z.B. VK, Großrosseln, Püttlingen). Durch Wegfall der Arbeitslosigkeit könnte sich die Regionalverbandsumlage verringern.
Aber mit der Arbeitsaufnahme von Menschen sind längst nicht alle Probleme in Völklingen behoben.
2.) Umsetzung der Pflichtaufgabe Obdachlosigkeit – 3/32/23 Satzung der Mittelstadt Völklingen für die Städtische Obdachlosenunterkunft
Schon seit Jahren stellen wir fest, dass die Zahl der Wohnungslosen in Völklingen ständig zunimmt. Auch hier ist die Stadtverwaltung in der Pflicht. Mit Einführung des SGB II (Harz IV) zum 01.01.2005 wurde die allg. Sozialhilfe, kurze Zeit später das Grundsicherungsamt SGB XII und die Wohngeldstelle zum Regionalverband abgegeben, seither werden die Aufgaben von der Stadtverwaltung nicht mehr wahrgenommen. Derzeit erledigt diese Aufgabe das Jobcenter, die Diakonie, die Caritas oder sonstige Einrichtungen. Diese Aufgabe gehört jedoch zweifelsfrei in die Hand der Stadtverwaltung, denn diese verfügt auch über eine Wohnungsbaugesellschaft, welche in Fällen drohender oder bestehender Obdachlosigkeit schnell und effektiv handeln kann.
3.) Sozialer geförderter Wohnungsbau
Aufgrund der stetig steigende Mieten wird die Wohnungssuche für ärmere Haushalte ( Arbeitslose, Rentner etc) immer mehr zum Problem. Nach unserer/Auffassung ist das ehemalige Röchling-Casino (Bayrische Vereinsbank) in der Rathausstr. eines der geeigneten Gebäude um ein Mehrgenerationenhaus zu schaffen. Je nach Bausubstanz durch Sanierung oder Neubau. Die Vorteile liegen eindeutig darin, dass diese Bürger zentral wohnen(Globus, Ärzte etc.).
Finanzierung: Durch geförderte Programme EU/Bund/Land. Umsetzung durch die Wohnungsbaugesellschaft 04/GSW. Leider wurden auch hier in den letzten Jahren von der Stadtverwaltung, Baugenossenschaft und vom Aufsichtsrat unserer Meinung nach Förderungen nicht abgerufen bzw. verschlampt.
Zurzeit werden durch die GSW zwei Hochhäuser im Stadtteil Wehrden, Kleine Bergstraße renoviert. Durch die GSW, Ortsrat und Stadtratsmitglieder, wurde auf unserer Anfrage hin mitgeteilt, dass in diesem Bereich keine Kinderspielplätze vorgesehen sind, da die Kosten enorm hoch sind. Für uns ist ein Kinderspielplatz mit Aufstellung von Bänken unumgänglich, da die Kinder über eine stark befahrene Straße zum nächstmöglichen Spielplatz laufen müssen. Dadurch ist eine Aufsicht der Elternteile auch nicht mehr gegeben. In jedem der 5 Hochhäuser sind 55 Wohneinheiten vorhanden in unmittelbarer Nähe hat die GSW weitere 4 Wohnhäuser mit je 6 Wohneinheiten, die überwiegend von sozial schwachen Familien bewohnt sind bzw. nach der Sanierung wieder bewohnt werden. Zwecks der Instandhaltung und der Reinigung der Spielplätze könnten Gespräche mit der Caritas und mit dem Diakonischen erfolgen.
4.) Integration sämtlicher ausländischer Mitbürger
Als letzte große Aufgabe muss es noch gelingen sämtlich ausländische Mitmenschen in unserer Gemeinde zu integrieren. Natürlich gibt es auch hier einen enormen Handlungsbedarf. In Völklingen wurden diese von uns beschriebenen Bereiche in den letzten Jahren sträflich vernachlässigt.