Einsparvorschläge zur Deckung eventueller Erhöhungsabsichten der Grundsteuer

Die Thematik „Grundsteuer“ ist in der letzten Zeit immer wieder im Stadtrat angesprochen worden. Es wurde auch seitens verschiedener Vertreter der im Rat der Stadt Völklingen vertretenen Parteien, in verschiedenen Gremien und explizit durch unsere unabhängige Bürgerbewegung klar zum Ausdruck gebracht, dass einer eventuellen Vorlage der Verwaltung, die Grundsteuer zu erhöhen, nicht zugestimmt wird. Uns ist durchaus klar, dass eine Nichterhöhung der Grundsteuer eine Nichtgenehmigung des Doppelhaushaltes 2021/2022 durch die Kommunalaufsicht mit sich bringen könnte.


Wir halten es dafür für erforderlich, nicht nur eine Verwaltungsvorlage lapidar abzulehnen, sondern wir werden entsprechende Vorschläge für Einsparungen unterbreiten, die dafür gedacht sind, die Erhöhungen aufgrund des ermittelten Gesamtbetrages zur Deckung der erforderlichen Mittel bei der Grundsteuer zu vermeiden.


Dies kann nur bei den Freiwilligen Ausgaben geschehen, von denen uns die Planzahlen des Haushaltes 2020, bezogen auf Beträge über 5.000,00 €, vorliegen


Wir wären Ihnen sehr dankbar, wenn Sie zu unseren Vorschlägen Stellung nehmen könnten, damit auch bei denen in der nächsten Zeit stattfindenden Haushaltsberatungen zur Erstellung des Haushaltes 2021/2022, alle Erkenntnisse mit eingebunden werden können.


Grundsätzliches:
Aus der Haushaltssatzung ist zu ersehen, dass unter anderem der Ergebnishaushalt bei Gegenüberstellung der Erträge und Aufwendungen für 2019 mit dem Saldo von – 8.700.899,00 € und bei der Gegenüberstellung für 2020 mit dem Saldo von – 10.901.906,00 € beschlossen wurde.

Dieser Doppelhaushalt wurde mit Erlass vom 24.07.2019 durch die Kommunalaufsichtsbehörde genehmigt.
Die Kommunalaufsicht hat festgestellt, dass wohl gegenüber den Haushaltsjahren 2017 und 2018, die sich im Vollzug sehr positiv entwickelt haben, wiederum eine Verschlechterung der Haushaltslage eingetreten ist. Mit weiteren ansteigenden Defiziten nach der mittelfristigen Ergebnisrechnung sei zu rechnen.


Was die Erstellung einer Nachtragssatzung angeht, so verweisen wir auf § 87 Abs.2 Nr. 1 KSVG. Ebenfalls verweisen wir auf das Schreiben des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport vom 28.05.2020 was auf die Verpflichtung zur Aufstellung von Nachtragshaushalten als Folge der Auswirkungen der Corona-Pandemie hinweist.
Im April dieses Jahres hat der Deutsche Städte- und Gemeindetag von Bund und Ländern bereits angesichts wegbrechender Steuereinahmen infolge der Corona-Krise einen kommunalen Rettungsschirm gefordert.
Die Corona-Krise führt in Völklingen zu gravierenden finanziellen Belastungen.


Es ist unsererseits erforderlich, dass die Landesregierung die Kreditobergrenze anhebt, sowie eine Lockerung des Saarlandpaktes herbeiführt. Dieser schreibt eine Tilgung von Kassenkrediten und den Haushaltsausgleich bis 2024 vor.


Die Stadt Völklingen ist meilenweit davon entfernt und in der gegenwärtigen Situation kann von einem Haushaltsausgleich bis dato nicht gesprochen werden.


Nochmals wird von uns auf die Hinweise im saarländischen Videotext vom 02.07.2020 hingewiesen, wonach durch die Landeshauptstadt Saarbrücken mitgeteilt wird, dass nach derzeitigen Planungen unter anderem keine höhere Grundsteuern vorgesehen sind. Diese Zusage erfolgte auch durch den Saarbrücker OB Conradt in der letzten Stadtratssitzung. In zweistelliger Millionenhöhe sind dort die Mindereinnahmen in Folge der Coronapandemie zu erwarten. Von EINSPARUNGEN ist hier die Rede und diese können wie in Völklingen (unsere Interpretation) nur bei den freiwilligen Ausgaben erfolgen.


Vorschlag I

Behandlung von Resten der Ist-Zahlen 2020 im Vergleich zu den Planzahlen 2020
Die freiwilligen Ausgaben im Planansatz 2020 machen aufgrund der Aufstellung eine Gesamtsumme von 3.226.199,00 € aus. Wir gehen davon aus, dass die Haushaltsansätze, wahrscheinlich in allen Bereichen, nicht erreicht wurden und demnach Reste vorhanden sein müssen.
Gerade darin sehen wir schon eine Möglichkeit, dass diese Reste als Grundstock für eine Vermeidung einer Grundsteuererhöhung anzusehen sind. Diese Reste werden nicht unerheblich sein. Wie bei diesem Vorschlag eventuell auch die Aufsichtsbehörde dazu steht, kann von hier aus nicht beurteilt werden.

Wir verweisen insbesondere auf nachstehend aufgeführte Planzahlen, die in keinster Art und Weise nach unseren Erkenntnissen in 2020 aufgrund der Corona-Pandemie erreicht werden können:
Insgesamt liegt uns eine Auflistung von 47 Planzahlen für das Haushaltsjahr 2020 vor, bezogen auf die Ausgabeansätze ab 5.000,00 €.

Vorschlag II
Oberste Priorität bei der Erstellung des Haushaltsplanes ist der Haushaltsausgleich. Nach bestehenden Rechtsvorschriften ist der Haushaltsausgleich ein verankerter Haushaltsgrundsatz, der besagt, dass die Erträge ausreichen müssen, um die Aufwendungen zu decken.
Durch Entnahme aus der allgemeinen Rücklage wird der Jahresverlust gedeckt.


Ein Haushaltsausgleich ist immer anzustreben. Um der Entnahme aus der allgemeinen Rückfrage zu entgehen, halten wir es bei der Aufstellung des Haushaltsplanes 2021/2022 für unbedingt notwendig, dass jeder Fachdienst bzw. Fachbereich durch die Oberbürgermeisterin angewiesen wird, auch nach der Zusendung des Entwurfes an die Ratsmitglieder in ihren Bereichen die Mittel zur Anmeldung in der beantragten Höhe nochmals zu kalkulieren und zu überdenken, ob eventuell ein geringer Betrag zur Anmeldung gelangen kann.
Schlussbemerkung
Wir hoffen nicht nur, sondern gehen davon aus, dass den Vorschlägen unserer Fraktion Rechnung getragen wird.

Die ganze Situation muss auch aus der Sicht der Bürgerinnen und Bürgern von Völklingen gesehen werden. Ganz besonders wegen der Corona-Epidemie. Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, sind hier stichhaltige Argumente, dass sie nicht mehr in der Lage sind, die täglichen Bedürfnisse und die darüber hinaus bestehenden vertraglichen Vereinbarungen finanziell zu regeln bzw. diesen nachzukommen. Diese Bürgerinnen und Bürger können nicht finanziell dafür herhalten, dass Völklingen in den letzten Jahren, vor allem in den Legislaturperioden 2009 – 2014 und 2014 – 2019 eine Misswirtschaft hingelegt hat, für die Generationen noch – wenn überhaupt – aufkommen können bzw. müssen.