Rauchmelder als vorbeugende Maßnahme
im Hinblick auf den vorbeugenden Brandschutz in Wohnungen usw.
Ein Wohnungsbrand stellt wohl den größten Albtraum eines jeden Mieters bzw. Vermieters dar. Um Personen- und Sachschäden zu vermeiden, gilt in Deutschland explizit im Saarland seit 2004 für Neubauten, seit 2017 für Bestandsbauten die Rauchmelderpflicht. Es gelten auf jeden Fall die Vorschriften der Landesbauordnung (§ 46 Wohnungen), die im Februar letzten Jahres geändert wurden und speziell auf Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, ausgerichtet sind. Geregelt wird der Umgang mit Rauchmeldern durch die national geltende DIN-Norm 14676. Diese umfasst unter anderem technische Vorgaben, Regelungen zum Einbau usw. Nur bei vollständiger Beachtung aller Vorgaben der Norm ist ein ganzheitlicher Brandschutz gewährleistet und damit wird auch die Rauchmelderpflicht erfüllt. Die Landesbauordnung schreibt vor, wo die Rettungswege mit einem Rauchmelder ausgestattet werden sollen.
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
viele Brände mit Sach- und Personenschaden hätten vermieden werden können, wenn ein Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet worden wäre. Deshalb ist auf die Initiative „Rauchmelder retten Leben“ hinzuweisen. Das Ziel dieses Forums ist die Brandschutzprävention insbesondere mit Rauchwarnmeldern. Die Mitglieder des Forums sind unter anderem der Deutsche Feuerwehrverband und die Vereinigung des Deutschen Brandschutzes. Ihre Sicherheit liegt mir sehr am Herzen, zumal in der jüngsten Vergangenheit in Völklingen mir Wohnungsbrände erheblich zu denken gaben. Unserer Feuerwehr in allen Stadtteilen ist es zu verdanken, dass die Schäden unter Kontrolle gebracht wurde. Dennoch möchte ich als vorbeugende Maßnahme dringend darauf hinweisen, dass durch die Ausstattung der Wohnräume usw. alle Anstrengungen unternommen werden sollen, damit größere Schäden vermieden werden. Dies geschieht nur durch die Ausstattung der entsprechenden Räume mit Rauchmeldern.
Meine dringende Bitte an alle Einwohnerinnen und Einwohnern von Völklingen: Investieren sie als vorbeugende Maßnahme in den Kauf von Rauchmeldern und lassen Sie sich von sachkundigen Firmen bzw. dafür ausgebildetes Fachpersonal beraten.
Stephan Tautz
Fraktionsvorsitzender „WIR BÜRGER“ Völklingen
Ortsvorsteher des Gemeindebezirkes Völklingen