Die Kommunalaufsicht hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Haushalt 2021 der Stadt Völklingen genehmigt. Das Defizit in Höhe von 4,51 Mio. Euro ist wohl etwas niedriger als das geplante Defizit von 2020. Die Verbesserung in 2021 ist im Wesentlichen auf höhere Schlüsselzuweisungen und die niedrigere Regionalverbandsumlage zurückzuführen.
Düster sieht nach Auffassung der Kommunalaufsicht der Haushalt 2022 aus, wonach aufgrund der derzeitigen finanziellen Situation an eine Genehmigung der Haushaltssatzung nicht zu denken ist. Es sei denn, dass alles dafür getan wird zu vermeiden, dass man nicht über die Investitionszuweisungen nach dem Gesetz über den Saarlandpakt verfügen darf.
Zur Vermeidung der geschilderten Situation, dürfte aus dortiger Sicht vorrangig nicht nur an die Kürzung eines Großteils der freiwilligen Ausgaben, sondern auch an die Erhöhung der Grundsteuer B gedacht sein.
Eine Erhöhung der Grundsteuer B in einem nicht unerheblichen Maße kann dazu führen, dass Völklingen unter den Städten mit 20.000 bis 40.000 Einwohnern in Deutschland einen Spitzenplatz nach vorliegenden Statistiken des Deutschen Industrie- und Kammertages Berlin übernehmen könnte.
Ein trauriger Spitzenreiter!
„WIR BÜRGER“ Völklingen werden auf jeden Fall gegen eine Erhöhung der Grundsteuer B stimmen. Wir haben unseren Bürgerinnen und Bürgern bei der Erstellung unseres Wahlprogrammes für die Legislaturperiode 2019 bis 2024 versprochen, unter keinen Umständen eine Erhöhung der Grundsteuer B oder auch eventuell eine beabsichtigte Erhöhung der Gehwegausbaubeiträge mit zu tragen.
Es bleibt uns für den Haushalt 2022 nichts anderes übrig, als zuerst die anstehenden Haushaltsberatungen abzuwarten. Auf jeden Fall werden diese Haushaltsberatungen eine Mammutaufgabe darstellen.
Manfred Becker
Stellv. Fraktionsvorsitzender