Bericht zur finanziellen Situation der Stadt Völklingen

Im nachfolgenden Text beschreibt Stadtratsmitglied und Finanz- und Haushaltsexperte von WIR BÜRGER Völklingen Manfred Becker ausführlich die finanziellen Situation der Mittelstadt Völklingen:


Darstellung der finanziellen Situation der Stadt Völklingen erstellt von Stadtratsmitglied Manfred Becker (Finanz- und Haushaltsexperte)

Mit Schreiben vom 17.07.2020 haben wir die Verwaltung unter anderem aufgefordert, dass alle Bemühungen zu erfolgen haben, um einer Erhöhung der Grundsteuer entge­gen zu tre­ten. Alle Sparmaßnahmen sind zu nutzen, unter anderem und das haben wir aus­drück­lich betont, bei den Ausgaben, die eine freiwillige Unterstützung wie in den ver­gan­ge­nen Jahren ge­währ­lei­sten. Besonders hierzu zählen vertragliche Vereinbarungen der Gewährleistung von Zu­schüs­sen. Wir stehen dabei voll hinter der Freiwilligen Feuerwehr, den Grundschulen, den Kinder­ta­ges­stät­­ten und auch der VHS. Diese Bereiche dürfen keinesfalls einem Einsparungsvorschlag unterliegen. 

Im April dieses Jahres hat der Deutsche Städte- und Gemeindetag von Bund und Ländern be­reits angesichts wegbrechender Steuereinahmen infolge der Corona-Krise einen kommu­na­­len Rettungsschirm gefordert.

Die Corona-Krise führt in Völklingen zu gravierenden fi­nan­ziellen Belastungen. Die Ein­nah­men brechen ein und die Ausgaben steigen. Erhe­bliche Einnahmeverluste zeichnen sich insbesondere bei der Ge­wer­besteuer ab. Ein großes Minus ist aber auch bei der Ein­kom­mens­steuer, der Um­satz­steuer, sowie bei den Schlüsselzuweisungen zu erwarten.

Es ist unserer Ansicht nach er­for­der­lich, dass die Landesregierung die Kreditobergrenze anhebt, so­wie eine Lockerung des Saarlandpaktes herbeiführt. Dieser schreibt eine Tilgung von Kas­sen­­kre­di­ten und den Haushaltsausgleich bis 2024 vor. Die Stadt Völklingen ist meilenweit davon ent­­­­­fernt und in der gegenwärtigen Situation kann von einem Haus­halts­ausgleich bis dato nicht ge­spro­chen werden.

Die Nichterstellung einer Nachtragshaushaltssatzung wird seitens des Saarländischen Mini­ste­­­­riums für Inneres, Bauen und Sport, Abt. kommunale Angelegenheiten, auch dann nicht beanstandet, wenn die Stadt Völklingen den gesetzlichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Alle Ein­spar­mög­lichkeiten müssen dennoch seitens der Stadt unternommen werden, um einen weiteren Anstieg zu verhindern. 

Was geschieht mit der Grundsteuer und der Gewerbesteuer? Es muss definitiv seitens der Stadt Völklingen eine Aussage getroffen werden, dass diese Realsteuern unter keinen Um­­stän­­den erhöht werden. Von unserer Seite wird keine Zustimmung zur Erhöhung der ge­nann­ten Realsteuern erfolgen.

Die Hilfsprogramme des Bundes und des Landes sind noch nicht festgeklopft und sind ledig­lich als Eckpunkte anzusehen, also rein als Ankündigungen, wobei keine gesetzlichen Grund­­­lagen vorhanden sind. Auch die Aussage des Landes, dass sie die Mindereinnahmen bei der Gewerbebesteuer und auch bei der Einkommenssteuer hälftig für die Jahre 2020 bis 2022 tragen werde, ist schwammig.

Es wird von unserer Seite nochmals betont, dass wir keiner Erhöhung zustimmen werden, die die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Völklingen belasten wird. Unsere Argumentation wird auch von anderen Fraktionen unterstützt.  Eine Erhöhung der Hundesteuer werden wir ebenfalls nicht mit­­tra­gen.  

Im saarländischen Videotext vom 02.07.2020 wird durch die Landeshauptstadt Saarbrücken mitgeteilt, dass nach derzeitigen Planungen keine höheren Gewerbe- und Grundsteuern vor­gesehen sind. Diese Zusage erfolgte durch OB Conradt in einer Stadtratssitzung der Landeshauptstadt. In zweistelliger Millionenhöhe sind dort die Mindereinnahmen in Folge der Coronapandemie zu er­warten. Von EINSPARUNGEN ist hier die Rede und diese können in Völklingen aus unserer Sicht nur bei den freiwilligen Ausgaben erfolgen. 

Man sehe sich nunmehr diese Aussage unserer Landeshauptstadt mit einer Einwohnerzahl von 181.000 an. In einer Stadt wie Völklingen mit knapp 40.000 Einwohnern und mit gerin­geren Mindereinnahmen dürfte dies doch allerdings zu machen sein.

Ich erinnere nochmals an den Hinweis des Landesverwaltungsamtes bei der Genehmigung des Doppelhaushaltes 2019/2020, wonach die Stadt Völklingen auch aus ihrer Sicht heraus al­le Anstrengungen unternehmen soll, um einem höheren Defizitätsgrad entgegen zu treten. Wir sehen das natürlich nicht in Erhöhungen von Steuern.

Die Vorstellungen der Stadt Völklingen für den Doppelhaushalt 2021/2022 werden spätestens bei den Haushaltsberatungen, die wahrscheinlich im Oktober dieses Jahres beginnen wer­den, auf den Tisch gelegt. Wir sind dann alle gespannt, wie die Oberbürgermeisterin die finanzielle Situation sieht und welche Maßnahmen ihrerseits beabsichtigt sind, die Finanzen in den Griff zu bekommen. Ohne Zweifel, eine schwere Aufgabe, die zu meistern ist.

Vor allem aber sind auch unsere Bürgerinnen und Bürger zu sehen, die zum 01.01.2021 den Ge­bührenbescheid für die Einführung der gesplitteten Abwassergebühren für Schmutz- und Nie­derschlagswasser erwarten. Zugrundegelegt wird hierbei die Neufassung der städtischen Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der öffent­li­chen Abwasseranlage.

Es gibt also viel zu tun in Völklingen!

Die Oberbürgermeisterin ist kräftig gefordert, die Bürgerinnen und Bürger nicht mit einer Erhöhung der angesprochenen Steuern zu belasten, bei gleich­zei­ti­ger Minimierung der Ausgaben.

Inwieweit dies geschieht, ist abzuwarten.

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