Am 23.10.2024 haben wir Bürgermeister Sellen gebeten, einen Zwischenbericht zum seit drei Jahren laufenden Projekt „Sauberes Völklingen“ vorzulegen.
Nun liegt uns die schriftliche Antwort vor (siehe unten).
Wir sind der Meinung, dass das vorgelegte Ergebnis nach drei Jahren Laufzeit des Projekts nicht den Erwartungen entspricht und dringend nachgebessert werden muss.
Da dieses Thema uns alle betrifft, möchten wir auf die öffentliche Sitzung am 09.01.2025 um 17:00 Uhr hinweisen. Bürgermeister Sellen wird vor Ort sein, um den Sachstand darzulegen und auf Fragen einzugehen.
Diese Sitzung bietet eine wichtige Gelegenheit für alle Bürger, sich über die aktuellen Fortschritte und Herausforderungen des Projekts zu informieren und aktiv an der Diskussion teilzunehmen. Ihr Engagement ist entscheidend, um Lösungen zu finden und unser gemeinsames Ziel, ein sauberes und lebenswertes Völklingen zu erreichen.
Weitere Informationen sowie den Antrag und die Stellungnahme finden Sie im ALLRIS-System, sowie weiter unten im Artikel.
Anbei die Stellungnahme der Stadt:
„Die im Aktionsplan Sauberkeit im Völklinger Stadtgebiet für den Fachbereich Öffentliche Einrichtungen aufgeführten Tätigkeiten wurden umgesetzt. So wurden mehr Mitarbeiter zur „Wilden-Müll-Beseitigung“ eingesetzt. Des Weiteren wird samstags und sonntags zusätzlich gereinigt. Auch der aufgeführte Müllpresswagen zur Arbeitserleichterung für die Mitarbeiter wurde beschafft.
Bei der Meldung illegaler Müllablagerungen, bei denen ein Verursacher bekannt ist oder ermittelt werden konnte, werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften gemäß dem Kreislaufwirtschaftsgesetz, dem saarländischen Abfallwirtschaftsgesetz, dem saarländischen Polizeigesetz, und dem saarländischen Verwaltungsverfahrensgesetz geeignete Maßnahmen in Form von Anhörungen, Zwangsgeldandrohungen, -festsetzungen und Ersatzvornahmen, sowie die Einleitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren durchgeführt.
Parkverstöße werden im Rahmen regelmäßiger Kontrollen, aber auch auf Grundlage eingegangener Meldungen von Bürgern kontrolliert und geahndet.
Durch die geplante Einstellung der vier Verkehrsüberwacher kann eine stärkere Überwachung und Kontrolle insbesondere des prekären Innenstadtbereiches erfolgen.
Die Vollstreckung eingeleiteter Bußgeldverfahren aufgrund von Parkverstößen erfolgt ausschließlich durch den für die Vollstreckung zuständigen Fachdienst Zahlungsmanagement. Die Ahndung jeglicher Parkverstöße unterliegt grundsätzlich den gleichen gesetzlichen Vorschriften. Es wird hierbei nicht unterschieden, ob diese letztendlich vollstreckbar sind. Gegebenenfalls können in der Sitzung weitere Informationen mündlich gegeben werden. „