Rauchmelder als vorbeugende Maßnahme
Rauchmelder als vorbeugende Maßnahme im Hinblick auf den vorbeugenden Brandschutz in Wohnungen usw. Ein Wohnungsbrand stellt wohl den größten Albtraum eines jeden Mieters bzw. Vermieters dar. Um Personen- und Sachschäden zu vermeiden, gilt in Deutschland explizit im Saarland seit 2004 für Neubauten, seit 2017 für Bestandsbauten die Rauchmelderpflicht. Es gelten auf jeden Fall die Vorschriften …