Die Freiwillige Feuerwehr der Mittelstadt Völklingen ist ein unverzichtbarer Bestandteil der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr.
Die ca. 300 aktiven, ehrenamtlichen Feuerwehrdienstleistenden erfüllen eine gesetzliche Pflichtaufgabe der Gemeinde. Für diese Tätigkeit opfern die Mitgliederinnen und Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr einen Großteil ihrer Frei- und Familienzeit und setzen sich dabei nicht unerheblichen Gesundheitsrisiken und Gefahrensituationen aus.
Aufgrund der demographischen Entwicklung sowie grundlegenden Änderungen im Arbeits- und Freizeitverhalten der Bürgerinnen und Bürger, ist es zunehmend schwierig, ausreichend geeignetes Personal für den ehrenamtlichen Dienst in der Feuerwehr zu gewinnen. Darüber hinaus ist die langfristige Bindung dieses Personals – idealerweise bis zur Erreichung der für der aktiven Einsatzdienst maßgeblichen Altersgrenze – wesentlich komplexer geworden. Sollte es künftig nicht mehr gelingen, ausreichend ehrenamtliche Kräfte zu gewinnen und langfristig zu halten, muss zusätzlich hauptamtliches Personal für die Erfüllung der Feuerwehr-Pflichtaufgaben eingesetzt werden. Dies würde zu einer erheblichen finanziellen Mehrbelastung der Stadt Völklingen führen, die aufgrund der derzeitigen defizitären Haushaltslage nicht zu verkraften wäre.
Um das bewährte, im Vergleich zum hauptamtlichen Personal kostengünstigere „Modell Freiwillige Feuerwehr“ für die Zukunft zu erhalten, bedarf es neben einer modernen Ausstattung und guter Aus-/ und Fortbildungsbedingungen auch weiterer neuartiger Motivationsanreize.
Als Anreiz für ein langfristiges, ehrenamtliches Engagement in der Feuerwehr soll hierbei eine betriebliche Altersversorgung in Form einer „Feuerwehrrente“ dienen. Der Förderungsgedanke des Ehrenamts steht dabei im Mittelpunkt. Eine Vergütung der geleisteten Arbeitsstunden gem. der bestehenden durch direkte Auszahlung von Finanzmitteln an die einzelnen Einsatzkräfte erscheint dabei nicht Ziel führend.
Die Auszahlung von Personaleinsatzkosten bei kostenpflichtigen Einsätzen gem. dem Tarif zu § 2 Abs. 2 der Satzung über die Gebührenerhebung für die Inanspruchnahme der Freiwillligen Feuerwehr der Mittelstadt Völklingen bleibt hiervon unberührt.
Es sollte vielmehr ein Konzept einer betrieblichen Altersversorgung Anreize für ein langfristiges, ehrenamtliches Engagement in der Feuerwehr geschaffen werden.
Nach unserem Kenntnisstand haben bereits die Bundesländer Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt ein sogenanntes Konzept „Feuerwehrrente“, das in seinen Einzelheiten alle Fakten enthält, was nur zum Beispiel das Versicherungsprodukt, Vertragsverhältnis, anspruchsberechtigter Personenkreis, Beitragszahlungen sowie Finanzbedarf usw. zum Inhalt hat.
Es ist uns durchaus bewusst, dass dies ein intensives, aber erfolgreiches Endprodukt darstellen wird, wenn alle Gremien der Stadt Völklingen mit dieser Angelegenheit betraut werden und den Vorschlag von uns tatkräftig unterstützen werden.